Unsere Rechtsgebiete
Unsere Spezialisierung auf das Medizinrecht ermöglicht eine fundierte Beratung in allen relevanten Bereichen des Gesundheitsrechts.
Vertragsarztrecht
Vom Zulassungsantrag über Praxisübernahmen und Prüfungsverfahren - auch für Zahnärzte.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsarztrechtes, sei es gestaltend, außergerichtlich in Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht.
Rechtssicherheit für Ihre Praxis – ob Zulassung oder Ermächtigung, Praxisübernahme, Anstellungsgenehmigung oder Praxisverkauf – wir beraten Sie umfassend zu den Anforderungen und stehen Ihnen mit unserem fachkundigen Wissen zur Seite, um Ihre Ziele zu erreichen. In der heutigen Gesundheitsversorgung ist die Wirtschaftlichkeit ein zentrales Thema für Vertragsärzte. Sie sehen sich zunehmend Regularien, Dokumentationsvorschriften und Regressen ausgesetzt. Wir unterstützen Sie in allen Fragen, die sich im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen, sachlich- rechnerischen Richtigstellungen und sonstigen Regressverfahren ergeben. Unser Ziel ist es, ungerechtfertigte Einbußen zu vermeiden.
Gesellschaftsrecht
Praxisgemeinschaften, MVZ, Kooperationen – klar geregelt von Anfang an.
Wer eine Berufsausübungsgemeinschaft gründet, umstrukturiert oder auflöst, braucht klare Verträge.
Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft oder Medizinisches Versorgungszentrum: Wir beraten Sie bei Gründung, Kauf, Verkauf und Umstrukturierung medizinischer Kooperationen und vertreten Sie, wenn es zum Konflikt kommt.
Medizinprodukterecht
Regulatorische Fragen für Hersteller, Importeure und nutzende Leistungserbringer.
Wir beraten Hersteller und Importeure ebenso wie nutzende Leistungserbringer zu allen Fragen des Medizinprodukterechts. Sie möchten ein neues Produkt entwickeln, in Ihrem beruflichen Alltag nutzen oder vertreiben, ihr Werbekonzept anpassen, sich gegen Konkurrenten oder unlauteren Wettbewerb verteidigen? Wir stehen Ihnen sowohl für außergerichtliche Gutachten als auch für streitige Verfahren vor allen deutschen Gerichten zur Verfügung.
Arzthaftungsrecht
Wir verteidigen Ärztinnen und Ärzte, die täglich Verantwortung übernehmen.
In Zusammenarbeit mit Ihren Berufshaftpflichtversicherungen vertreten wir Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in Haftungsfällen einschließlich Ihrer Begleitung in Schlichtungs- und Gutachterverfahren bei den Ärztekammern.
Medizinstrafrecht
Wenn aus ärztlichem Handeln ein Ermittlungsverfahren wird.
Vorwürfe der Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung, Abrechnungsbetrug, unerlaubte Ausübung der Heilkunde, Korruptionstatbestände, Urkundendelikte und weitere mit dem (zahn-) ärztlichen Beruf einhergehende Risikobereiche – wir beraten und vertreten Sie in allen Verfahren im Strafrecht der Heilberufe.
Krankenhausrecht
Trägerschaft, Finanzierung, Personalfragen – rechtliche Beratung für den Klinikbetrieb.
Krankenhäuser bewegen sich in einem dichten Geflecht aus Planungsrecht, Finanzierungsrecht und Sozialrecht. Wir beraten Krankenhausträger bei Fragen der Trägerschaft, der Zusammenarbeit mit ärztlichem und nichtärztlichem Personal und bei Auseinandersetzungen mit Behörden, Konkurrenten oder in Haftungsfällen.
Berufsrecht
Wir sichern, was Sie sich über Jahre aufgebaut haben.
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, Verschwiegenheit, Kooperationen, Vergütung, Werbung und Fernbehandlung – dies sind nur einige der Regelungsbereiche des ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrechts, in deren Rahmen Sie sich als Leistungserbringer aber auch als mit diesen Berufsgruppen zusammenarbeitendes Unternehmen bewegen müssen. Wir beraten Sie zu allen Fragen des Berufsrechts und vertreten Sie natürlich auch in berufsrechtlichen Verfahren gegenüber der (Zahn-) Ärztekammer oder vor den Berufsgerichten, gerade auch mit Blick auf die neuesten berufsrechtlichen Entwicklungen, z.B. im Bereich von Fernbehandlungen und Telemedizin.
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Konflikte im Klinik- und Praxisalltag – wir sichern Ihre Position.
Die Medizin bleibt ein personalintensives Gebiet, in welchem Konflikte zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite nicht ausbleiben. Wir erstellen Ihnen auf Ihr Fachgebiet und dessen besondere rechtliche Voraussetzungen zugeschnittene Arbeitsverträge, um diese Konflikte zu vermeiden und vertreten Sie im Ernstfall natürlich auch vor den Gerichten für Arbeitssachen.
Vergütungsrecht
Honorarfragen bei GKV-Patienten, Privatpatienten und Versicherungen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen der ärztlichen, zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Vergütung bei gesetzlich Versicherten sowie Privatpatienten, dies auch bei Konflikten mit Versicherungen.
Für Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden bieten wir dabei in Kooperation mit dem Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) besondere Beratungsverträge an.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Sie können uns Ihr Anliegen zunächst unverbindlich schildern. Wir prüfen dann, ob und wie wir Sie unterstützen können – selbstverständlich vertraulich und ohne automatische Mandatierung.
Die Zusammenarbeit erfolgt auf Wunsch vollständig digital über die WebAkte. Darüber hinaus sind wir telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz (z.B. über Microsoft Teams), per Fax oder – nach Terminvereinbarung – auch persönlich für Sie erreichbar.
In der Regel melden wir uns werktags innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrer Anfrage zurück – in besonders dringenden Fällen auch schneller.
Ja. Wir betreuen Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Die digitale Kommunikation über die WebAkte sowie Videokonferenzen ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und Gerichtstermine nehmen wir bundesweit für Sie wahr.
Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Sachverhalts sowie gegebenenfalls relevante Dokumente (z. B. Bescheide, Schreiben von Kammern oder Behörden). Alles Weitere klären wir individuell.