4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Handbuch Medizinrecht, herausgegeben von Ratzel/Luxenburger!
C.F. Müller:
"Mit dem in 4. Auflage bei C.F. Müller erscheinenden Handbuch Medizinrecht von Ratzel/Luxenburger erhalten Sie eine praxisnahe, aber wissenschaftlich fundierte Darstellung und die für jeden Praktiker unerlässlichen Entscheidungs- und Argumentationshilfen für die tägliche Arbeit am medizinrechtlichen Mandat. Das Buch informiert Sie über alle in der Fachanwaltsordnung geforderten Themenbereiche und verarbeitet insbesondere die dynamische Entwicklung der Rechtsprechungzu Kooperationen im Gesundheitswesen auf dem Stand August 2020.
Aktuell in der 4. Auflage:
- Neu: Problematik der Telemedizin
- Neues Kapitel DS-GVO
- Neues Kapitel Infektionsschutzgesetz
- Neue Richtlinien zur Reproduktionsmedizin
Vertieft werden u.a. folgende Schwerpunkte erörtert:
- Arzthaftungs- und Versicherungsrecht
- Berufsrecht der Gesundheitsberufe
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht mit GKV-TSVG
- Leistungsrecht der GKV
- Medizinische Versorgungszentren
- Kauf und Verkauf einer Arztpraxis, Bewertungsmethoden
- Gesellschaftsrecht und Kooperationen
- Sektorübergreifende Versorgung
- Krankenhausrecht
- Ambulante Pflegedienste
- Steuerrecht der Gesundheitsberufe
- Ärztliche Versorgungswerke und betriebsärztlicher Dienst.
Bereits berücksichtigt sind die neuen Richtlinien zur Reproduktionsmedizin, das Hebammenreformgesetz, das PDSG sowie das MDK-Reformgesetz.
Das erweiterte interdisziplinäre Autorenteam erarbeitet zuverlässige Argumente mit Lösungen für alle offenen Fragen und erläutert die aktuelle Rechtsprechung aus erster Hand. Das medizinrechtliche Spezialistenwissen ist angereichert mit unzähligen Praxistipps, Checklisten, Abbildungen und Tabellen. Vertrauen Sie auf eines der am häufigsten zitierten Handbücher im Medizinrecht!"
KONTAKT
Ratzel Rechtsanwälte - Partnerschaft mbBRomanstraße 77
D-80639 München
Tel. +49.89.287009-60
Fax +49.89.287009-77
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NEWS-ARCHIV
4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage des Handbuch Medizinrecht, herausgegeben von Ratzel/Luxenburger!Dr. Rudolf Ratzel im Handelsblatt-Ranking „Beste Anwälte 2020“
Verlegung von Anstellungsgenehmigungen zwischen zwei MVZ
Neue Möglichkeiten der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung!
Ratzel Rechtsanwälte im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19
RATZEL RECHTSANWÄLTE wiederholt TOP-Wirtschaftskanzlei im FOCUS Spezial 2017 und in der Wirtschaftswoche (Heft Nr. 52, Dezember 2017)
Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel auch 2020 wieder unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer!
BVerfG präzisiert Anforderungen an verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung
Soeben in der 7. Auflage 2018 erschienen: Kommentar zur (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997; Herausgeber: Ratzel, Rudolf, Lippert, Hans-Dieter, Prütting, Jens
Focus Spezial „Ihr Recht 2019“ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch 2019 wieder zu den "Top-Wirtschaftskanzleien" Deutschlands im Bereich Gesundheit und Pharmazie!
Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer
Partner Dr. Martin Greiff Compliance Officer (C.H.Beck)
Ratzel Rechtsanwälte im JUVE HANDBUCH WIRTSCHAFTSKANZLEIEN 2019/2020
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Wartungsarbeiten IT-Anlage
Ratzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zählt laut Wirtschaftsmagazin "brand eins / thema" zu den besten Wirtschaftskanzleien 2020 im Bereich Gesundheit / Pharmazie
Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2016
Medizinprodukte: Einigung über neue EU-Vorschriften
Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2018 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!
Bundesgerichtshof konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals
Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2015
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) – eine neue Gesellschaftsform nun auch für in Bayern tätige Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte
Neuer Großkommentar zum Gesundheitsrecht erschienen!
Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest angestellte Honorarärzte
§ 116b SGB V – ambulante spezialfachärztliche Versorgung – jetzt Handeln
Landgericht untersagt Auseinzelung von Lucentis-Spritzen ohne eigene Zulassung
Rechtsreferendare (w/m) für den Bereich Medizinrecht
Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
Neues Heilberufe-Kammerrecht in Bayern
Bayerische Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (BayHebBO) tritt am 1. Juli 2013 neu in Kraft.
Ratzel / Lissel, Handbuch des Medizinschadensrechts im C. H. Beck Verlag erschienen
Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Frauenärzte
Klage wegen behaupteter mangelhafter Brustimplantate abgewiesen
Rahmenvereinbarung zwischen DKG und DGUV sowie LSV-SpV in Kraft
Achtung: Aktuelle Terminsverschiebung für die Veranstaltung Gesundheitspolitischer Jahresausblick - Was bringt 2013 den Leistungserbringern?
Patientenrechtegesetz verabschiedet
Künstliche Befruchtung: G-BA konkretisiert die Zählweise von Versuchen – „Zähler auf 0“ nach Geburt eines Kindes
G-BA setzt STIKO-Empfehlungen vom Juli 2012 um
Ultraschallscreening
Patientenrechte
Bundessozialgericht bestätigt Berechtigung von Mindestmengen bei Knie-TEP Operationen im Krankenhaus (Entscheidung v. 12. September 2012 - B 3 KR 10/12 R)