Ultraschallscreening
12.10.2012
Merkblatt zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft: IQWiG
publiziert Empfehlung
Erstmalig sollen Schwangere vor der Untersuchung umfassend informiert
werden
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 12.
Oktober 2012 seinen Abschlussbericht zu Aufklärung, Einwilligung und ärztlicher Beratung
zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft im Auftrag des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) vorgelegt. Der Bericht enthält die Empfehlung für ein Merkblatt,
das in Zukunft alle werdenden Mütter (und Väter), die gesetzlich versichert sind, vor einer
routinemäßigen Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien von ihrer
Ärztin oder ihrem Arzt erhalten sollen.
Es informiert über die Rahmenbedingungen, den Untersuchungsverlauf und die möglichen
Untersuchungsergebnisse des Ultraschallscreenings bei komplikationsfreier
Schwangerschaft. Die Empfehlung des Instituts enthält unter anderem Informationen über
die Ziele und die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft,
über ihre Vor- und Nachteile und über psychosoziale Aspekte. Der G-BA wird auf Grundlage
des IQWiG-Berichts das Merkblatt erstellen.
Bereits 2008 hatte das IQWiG einen - ebenfalls im Auftrag des G-BA erstellten -
veröffentlicht. Darin wurde
untersucht, wie zuverlässig Ärztinnen und Ärzte durch eine Ultraschall-Untersuchung
Fehlbildungen erkennen.
Auch wenn Fehlbildungen selten sind, besteht bei jeder Ultraschalluntersuchung die
Möglichkeit, dass Auffälligkeiten entdeckt werden, die dann zu folgenschweren
Entscheidungen führen. Eine der zentralen Empfehlungen des Berichts war, dass alle
Schwangeren und ihre Partner deshalb vor der Untersuchung eine ausführliche,
evidenzbasierte und allgemeinverständliche Aufklärung und falls nötig Beratung erhalten, in
der ihnen auch das Recht erläutert wird, auf die Untersuchung zu verzichten. Ein Merkblatt
kann diese Aufklärung unterstützen, sie jedoch nicht ersetzen.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Eine erste Version des Merkblatts hatte das IQWiG mit dem so genannten Vorbericht im Mai
2012 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des anschließenden
Stellungnahmeverfahrens wurde diese Version überarbeitet und als Empfehlung mit dem
Abschlussbericht im August 2012 an den Auftraggeber versandt. Die schriftlichen
Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht
publiziert.
Quelle: PM des IQWIG v.12.10.2012
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