ratzel-rechtsanwaelte - Aktuelles WebAkte - Ihre digitale Akte rund um das Medizinrecht Top Kanzlei f�r �rzte und Kliniken Top Kanzlei - Gesundheit und Pharmazie ausgezeichnet vom Focus Top Kanzlei
NAVIGATION

AKTUELLES

Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV

Erstfassung der Richtlinie ASV: Durchbruch auf dem Weg zur praktischen Umsetzung des neuen Versorgungsbereichs

Berlin, 21. März 2013 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) beschlossen. Die Richtlinie gibt den formalen Rahmen für den neuen Versorgungsbereich vor und regelt die Anforderungen an die ASV, die grundsätzlich für alle in den Anlagen konkretisierten schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierten Leistungen gleichermaßen gelten.

So wurde nun festgelegt, welche Leistungserbringer an der ASV teilnehmen dürfen und welche personellen Anforderungen hierbei gelten, insbesondere für die Zusammensetzung der obligatorischen interdisziplinären Teams. Zudem wurden die sogenannten sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen definiert, die erfüllt sein müssen, beispielsweise das Vorhandensein von Intensivstation und Notfalllabor. Weitere Regelungsinhalte betreffen die Beschreibung des Behandlungsumfangs einschließlich der Definition schwerer Verlaufsformen, die Qualitätssicherung, die Überweisungserfordernisse sowie die Information der Patientinnen und Patienten.

Die ebenfalls am Donnerstag vom G-BA beschlossenen Eckpunkte zur Konkretisierung sehen vor, dass zu schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen vordringlich gastrointestinale Tumoren/Tumoren der Bauchhöhle, gynäkologische Tumoren, rheumatologische Erkrankungen und Herzinsuffizienz bearbeitet werden sollen. Bei seltenen Erkrankungen soll die Priorität bei Tuberkulose, Marfan-Syndrom, Pulmonaler Hyptertonie, Mukoviszidose und primär sklerosierender Cholangitis liegen.

Zu den heutigen Beschlüssen sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses: „Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist ein neuer, sektorenübergreifender Versorgungsbereich. Erstmals wurden von Grund auf einheitliche Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte definiert. Auf Basis der heute beschlossenen allgemeinen Regelungen werden wir nun Zug um Zug die diagnose-spezifischen Anlagen überarbeiten und so die neue Richtlinie so bald wie möglich mit Leben erfüllen. Bereits gestern hat die zuständige Arbeitsgruppe die Beratungen zu den Themen Tuberkulose und Gastrointestinal-Tumoren aufgenommen.“ Gesetzliche Grundlage der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ist § 116b SGB V, der im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes neu gefasst wurde. Der vormals ausschließlich auf Krankenhäuser bezogene Geltungsbereich wurde ausgedehnt auf an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer. Der G-BA hat den Auftrag erhalten, das Nähere zur Umsetzung zu regeln.

Die Beschlüsse zur Erstfassung der ASV-Richtlinie werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Beschlusstexte und dazugehörige Erläuterungen werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:

http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/20/

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

 





NEWS-ARCHIV

Dr. Rudolf Ratzel für „Konfliktlösung im Medizinrecht“ ausgezeichnet

LMU München beruft Dr. Peter J. Knüpper zum Honorarprofessor

Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2023“

Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt laut Focus Spezial „Recht und Rat“ auch 2022 wieder zu den führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Bereich „Gesundheit und Pharmazie“ und unser Partner Dr. Rudolf Ratzel wird als TOP Rechtsanwalt im Bereich „M

MVZ – Fluch oder Segen

Die besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2022 – Ratzel Rechtsanwälte mit vier Sternen im Bereich „Gesundheitswesen und Pharmazie“ ausgezeichnet

Dr. Rudolf Ratzel als „Legal All Star Medizinrecht 2021“ auf dem 1. Platz ausgezeichnet

Best Lawyers 2022 im Bereich "Medizinrecht Konfliktlösung"

Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2022“

Focus Spezial „Recht und Rat - 1000 TOP-Anwälte. Die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien 2021“

Partner Dr. Rudolf Ratzel für den Bereich „Konfliktlösung im Medizinrecht“ ausgezeichnet

Ratzel Rechtsanwälte auch 2021 wieder eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Corona – Soforthilfe: Sofortige Rückzahlung mit Zinsen - Personalkosten der Zahnarztpraxis zählen beim Antrag nicht!

Erscheinen der 4. neu bearbeiteten und erweiterten Auflage des Handbuch Medizinrecht, herausgegeben von Ratzel/Luxenburger!

Neue Möglichkeiten der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung!

Dr. Rudolf Ratzel im Handelsblatt-Ranking „Beste Anwälte 2020“

Verlegung von Anstellungsgenehmigungen zwischen zwei MVZ

Ratzel Rechtsanwälte im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19

WirtschaftsWoche Nr. 2/2021: Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2021“ sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff jeweils „TOP Anwalt 2021“

Wirtschaftswoche vom 12.3.2021 Dr. Rudolf Ratzel als einer der drei besten Anwälte im Medizinrecht auf Seiten der Leistungserbringer mit der Prämierung als „Legal All Star“ ausgezeichnet

RATZEL Rechtsanwälte wiederholt TOP-Wirtschaftskanzlei im FOCUS Spezial 2017!

Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel auch 2020 wieder unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer!

Focus Spezial „Ihr Recht 2020 - 1000 TOP-Anwälte & Kanzleien “ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2020 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands

BVerfG präzisiert Anforderungen an verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung

Soeben in der 7. Auflage 2018 erschienen:Kommentar zur (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997; Herausgeber: Ratzel, Rudolf, Lippert, Hans-Dieter, Prütting, Jens

Focus Spezial „Ihr Recht 2019“ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2019 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

WirtschaftsWoche Nr. 8/2019: Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2019“

Partner Dr. Martin Greiff Compliance Officer (C.H.Beck)

Ratzel Rechtsanwälte im JUVE HANDBUCH WIRTSCHAFTSKANZLEIEN 2019/2020

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2016

Wartungsarbeiten IT-Anlage

Ratzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zählt laut Wirtschaftsmagazin "brand eins / thema" zu den besten Wirtschaftskanzleien 2020 im Bereich Gesundheit / Pharmazie

Medizinprodukte: Einigung über neue EU-Vorschriften

Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2018 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Bundesgerichtshof konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2015

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) – eine neue Gesellschaftsform nun auch für in Bayern tätige Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte



Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest angestellte Honorarärzte

§ 116b SGB V – ambulante spezialfachärztliche Versorgung – jetzt Handeln

Landgericht untersagt Auseinzelung von Lucentis-Spritzen ohne eigene Zulassung

Rechtsreferendare (w/m) für den Bereich Medizinrecht

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Neues Heilberufe-Kammerrecht in Bayern

Neue Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfler (BayHebBO) tritt am 1. Juli 2ß13 in Kraft.

Ratzel / Lissel, Handbuch des Medizinschadensrechts im C. H. Beck Verlag erschienen

Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV

Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Frauenärzte

Klage wegen mangelhafter Brustimplantate abgewiesen

Rahmenvereinbarung zwischen DKG und DGUV sowie LSV-SpV in Kraft

Veranstaltung Gesundheitspolitischer Jahresausblick - Was bringt 2013 den Leistungserbringern?

Patientenrechtegesetz verabschiedet

Künstliche Befruchtung: G-BA konkretisiert die Zählweise von Versuchen

G-BA setzt STIKO-Empfehlungen vom Juli 2012 um

Ultraschallscreening

Patientenrechte

Lorem ipsum dolor sit amet,

Impressum  |  Datenschutz