AKTUELLES
Partner Dr. Martin Greiff Compliance Officer (C.H.Beck)
Nicht erst seit dem Inkrafttreten der §§ 299a und 299b StGB zu Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sowie Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Gesundheitsbereich gewinnt das Thema „Health Care Compliance“ immer mehr an Aufmerksamkeit und Bedeutung. Im Gegenteil sind gerade angesichts des rasanten medizinischen Fortschritts, aber auch zunehmend der Notwendigkeit zur Kooperation im Gesundheitsbereich, der Komplexität der hierfür einschlägigen Regelungen und Rechtsprechung sowie einer relativ großen Reformfreude des Gesetzgebers in diesem Bereich Bewusstsein und Kenntnisse über die Grenzen erlaubter und gewünschter Zusammenarbeit in Abgrenzung zu grenz- oder gar rechtswidrigen Konstruktionen wichtiger denn je.
Health Care Compliance umschreibt in dieser Hinsicht gemeinhin - aber auch noch darüber hinausgehend - die fachliche und organisatorische Auseinandersetzung mit den für die eigene Unternehmung einschlägigen Gesetzen, Satzungen, Berufsordnungen, Verbandskodices, Richtlinien und sonstigen Antikorruptionsvorschriften, die letzten Endes die integre Kooperation zwischen den beteiligten Leistungserbringern, seien es Krankenhäuser, Ärzte, Medizinische Versorgungszentren, Arzneimittel- u. Medizinproduktehersteller oder sonstige Gesundheitseinrichtungen gewährleisten sollen. Ziel jeglichen Compliance Management Systems (CMS) muss folglich die Sicherstellung der Regelkonformität des eigenen Verhaltens und das der Mitarbeiter in allen Geschäftsbereichen sein. Compliance ist aber darüber hinaus weit mehr heute noch der Ausdruck einer guten und nachhaltigen Unternehmenskultur.
Vor diesem Hintergrund freut es uns, dass unser Partner der Kanzlei Dr. Martin Greiff im März des Jahres seine Kompetenzen in diesem Bereich durch Besuch des Ausbildungslehrgangs „Compliance Officer (C.H.Beck)“ an der Beck Akademie weiter ausbauen und vertiefen konnte, sodass wir unseren Mandanten auch in dieser Hinsicht weiterhin als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Beispielhaft unterstützen wir Sie gerne bei
· Durchführung einer Compliance Risikoanalyse
· Umsetzung der Analyse in eine Strategie und Organisationsstruktur
· Entwicklung eines individuellen und adäquaten „Compliance Mangement Systems“
· Erarbeitung eines „Code of Conduct“
· Vermittlung ethischer Ziele i. R. des gebotenen „Tone at the top“
· (externen und internen) Schulungen sowie Kommunikation bzgl. Compliance im Unternehmen
· Prüfung und Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz eines ggf. schon bestehenden CMS
· Einrichtung von Whistle-Blower-Modellen und Schaffung von Kontrollmöglichkeiten
Richtig verstanden vermeidet so – die Führungskräften nach der Rechtsprechung ohnehin obliegende Beschäftigung mit – Compliance letztlich sogar Kosten, die in weit größerem Maß drohen, falls ein Schadensfall ggf. doch infolge fehlender Compliance eintritt und zivil-, öffentlich- und/oder gar strafrechtlich aufgearbeitet werden muss.
Aber selbst wenn dieser Fall eintritt, können Sie auf unsere Erfahrung und fachliche Begleitung im Rahmen derartiger Ermittlungen bauen.
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an Herrn Dr. Martin Greiff.
NEWS-ARCHIV
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