ratzel-rechtsanwaelte - Aktuelles WebAkte - Ihre digitale Akte rund um das Medizinrecht Top Kanzlei f�r �rzte und Kliniken Top Kanzlei - Gesundheit und Pharmazie ausgezeichnet vom Focus Top Kanzlei
NAVIGATION

AKTUELLES

Partner Dr. Martin Greiff Compliance Officer (C.H.Beck)

Nicht erst seit dem Inkrafttreten der §§ 299a und 299b StGB zu Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sowie Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Gesundheitsbereich gewinnt das Thema „Health Care Compliance“ immer mehr an Aufmerksamkeit und Bedeutung. Im Gegenteil sind gerade angesichts des rasanten medizinischen Fortschritts, aber auch zunehmend der Notwendigkeit zur Kooperation im Gesundheitsbereich, der Komplexität der hierfür einschlägigen Regelungen und Rechtsprechung sowie einer relativ großen Reformfreude des Gesetzgebers in diesem Bereich Bewusstsein und Kenntnisse über die Grenzen erlaubter und gewünschter Zusammenarbeit in Abgrenzung zu grenz- oder gar rechtswidrigen Konstruktionen wichtiger denn je.

Health Care Compliance umschreibt in dieser Hinsicht gemeinhin - aber auch noch darüber hinausgehend - die fachliche und organisatorische Auseinandersetzung mit den für die eigene Unternehmung einschlägigen Gesetzen, Satzungen, Berufsordnungen, Verbandskodices, Richtlinien und sonstigen Antikorruptionsvorschriften, die letzten Endes die integre Kooperation zwischen den beteiligten Leistungserbringern, seien es Krankenhäuser, Ärzte, Medizinische Versorgungszentren, Arzneimittel- u. Medizinproduktehersteller oder sonstige Gesundheitseinrichtungen gewährleisten sollen. Ziel jeglichen Compliance Management Systems (CMS) muss folglich die Sicherstellung der Regelkonformität des eigenen Verhaltens und das der Mitarbeiter in allen Geschäftsbereichen sein. Compliance ist aber darüber hinaus weit mehr heute noch der Ausdruck einer guten und nachhaltigen Unternehmenskultur.

Vor diesem Hintergrund freut es uns, dass unser Partner der Kanzlei Dr. Martin Greiff im März des Jahres seine Kompetenzen in diesem Bereich durch Besuch des Ausbildungslehrgangs „Compliance Officer (C.H.Beck)“ an der Beck Akademie weiter ausbauen und vertiefen konnte, sodass wir unseren Mandanten auch in dieser Hinsicht weiterhin als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Beispielhaft unterstützen wir Sie gerne bei

·         Durchführung einer Compliance Risikoanalyse

 

·         Umsetzung der Analyse in eine Strategie und Organisationsstruktur

 

·         Entwicklung eines individuellen und adäquaten „Compliance Mangement Systems“

 

·         Erarbeitung eines „Code of Conduct“

 

·         Vermittlung ethischer Ziele i. R. des gebotenen „Tone at the top“

 

·         (externen und internen) Schulungen sowie Kommunikation bzgl. Compliance im Unternehmen

 

·         Prüfung und Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz eines ggf. schon bestehenden CMS

 

·         Einrichtung von Whistle-Blower-Modellen und Schaffung von Kontrollmöglichkeiten

Richtig verstanden vermeidet so – die Führungskräften nach der Rechtsprechung ohnehin obliegende Beschäftigung mit – Compliance letztlich sogar Kosten, die in weit größerem Maß drohen, falls ein Schadensfall ggf. doch infolge fehlender Compliance eintritt und zivil-, öffentlich- und/oder gar strafrechtlich aufgearbeitet werden muss.

Aber selbst wenn dieser Fall eintritt, können Sie auf unsere Erfahrung und fachliche Begleitung im Rahmen derartiger Ermittlungen bauen.

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an Herrn Dr. Martin Greiff.

 





NEWS-ARCHIV

Dr. Rudolf Ratzel für „Konfliktlösung im Medizinrecht“ ausgezeichnet

LMU München beruft Dr. Peter J. Knüpper zum Honorarprofessor

Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2023“

Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt laut Focus Spezial „Recht und Rat“ auch 2022 wieder zu den führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Bereich „Gesundheit und Pharmazie“ und unser Partner Dr. Rudolf Ratzel wird als TOP Rechtsanwalt im Bereich „M

MVZ – Fluch oder Segen

Die besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2022 – Ratzel Rechtsanwälte mit vier Sternen im Bereich „Gesundheitswesen und Pharmazie“ ausgezeichnet

Dr. Rudolf Ratzel als „Legal All Star Medizinrecht 2021“ auf dem 1. Platz ausgezeichnet

Best Lawyers 2022 im Bereich "Medizinrecht Konfliktlösung"

Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2022“

Focus Spezial „Recht und Rat - 1000 TOP-Anwälte. Die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien 2021“

Partner Dr. Rudolf Ratzel für den Bereich „Konfliktlösung im Medizinrecht“ ausgezeichnet

Ratzel Rechtsanwälte auch 2021 wieder eine der besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Corona – Soforthilfe: Sofortige Rückzahlung mit Zinsen - Personalkosten der Zahnarztpraxis zählen beim Antrag nicht!

Erscheinen der 4. neu bearbeiteten und erweiterten Auflage des Handbuch Medizinrecht, herausgegeben von Ratzel/Luxenburger!

Neue Möglichkeiten der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung!

Dr. Rudolf Ratzel im Handelsblatt-Ranking „Beste Anwälte 2020“

Verlegung von Anstellungsgenehmigungen zwischen zwei MVZ

Ratzel Rechtsanwälte im aktuellen Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018/19

WirtschaftsWoche Nr. 2/2021: Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2021“ sowie Dr. Rudolf Ratzel und Dr. Martin Greiff jeweils „TOP Anwalt 2021“

Wirtschaftswoche vom 12.3.2021 Dr. Rudolf Ratzel als einer der drei besten Anwälte im Medizinrecht auf Seiten der Leistungserbringer mit der Prämierung als „Legal All Star“ ausgezeichnet

RATZEL Rechtsanwälte wiederholt TOP-Wirtschaftskanzlei im FOCUS Spezial 2017!

Ratzel Rechtsanwälte sowie Dr. Rudolf Ratzel auch 2020 wieder unter den besten Kanzleien und Anwälten für Ärzte, Kliniken und Versicherer!

Focus Spezial „Ihr Recht 2020 - 1000 TOP-Anwälte & Kanzleien “ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2020 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands

BVerfG präzisiert Anforderungen an verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Krankenversorgung

Soeben in der 7. Auflage 2018 erschienen:Kommentar zur (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997; Herausgeber: Ratzel, Rudolf, Lippert, Hans-Dieter, Prütting, Jens

Focus Spezial „Ihr Recht 2019“ - Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2019 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

WirtschaftsWoche Nr. 8/2019: Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte „TOP KANZLEI 2019“

Partner Dr. Martin Greiff Compliance Officer (C.H.Beck)

Ratzel Rechtsanwälte im JUVE HANDBUCH WIRTSCHAFTSKANZLEIEN 2019/2020

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2016

Wartungsarbeiten IT-Anlage

Ratzel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB zählt laut Wirtschaftsmagazin "brand eins / thema" zu den besten Wirtschaftskanzleien 2020 im Bereich Gesundheit / Pharmazie

Medizinprodukte: Einigung über neue EU-Vorschriften

Die Kanzlei Ratzel Rechtsanwälte zählt auch im Jahr 2018 wieder im Bereich Gesundheit und Pharmazie zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands!

Bundesgerichtshof konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

Top-Kanzlei Gesundheit und Pharmazie 2015

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) – eine neue Gesellschaftsform nun auch für in Bayern tätige Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Tierärzte



Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest angestellte Honorarärzte

§ 116b SGB V – ambulante spezialfachärztliche Versorgung – jetzt Handeln

Landgericht untersagt Auseinzelung von Lucentis-Spritzen ohne eigene Zulassung

Rechtsreferendare (w/m) für den Bereich Medizinrecht

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Neues Heilberufe-Kammerrecht in Bayern

Neue Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfler (BayHebBO) tritt am 1. Juli 2ß13 in Kraft.

Ratzel / Lissel, Handbuch des Medizinschadensrechts im C. H. Beck Verlag erschienen

Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV

Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Frauenärzte

Klage wegen mangelhafter Brustimplantate abgewiesen

Rahmenvereinbarung zwischen DKG und DGUV sowie LSV-SpV in Kraft

Veranstaltung Gesundheitspolitischer Jahresausblick - Was bringt 2013 den Leistungserbringern?

Patientenrechtegesetz verabschiedet

Künstliche Befruchtung: G-BA konkretisiert die Zählweise von Versuchen

G-BA setzt STIKO-Empfehlungen vom Juli 2012 um

Ultraschallscreening

Patientenrechte

Lorem ipsum dolor sit amet,

Impressum  |  Datenschutz