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AKTUELLES

Neue Möglichkeiten der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung!

Im Anschluss an ein Urteil des BSG v. 4.5.2016, Az: B 6 KA 24/15 R, das bezogen auf die Feststellung eines tatsächlich bestehenden Versorgungsgrads den Gestaltungsspielraum des Gemeinsamen Bundesausschusses eingrenzte, hatte der GBA schon Anfang des Jahres die Bedarfsplanungsrichtlinie geändert. Es wurden besonders die Verhältniszahlen der Ärzte zu Einwohnern angepasst. Diese und weitere Änderungen wurden nun auch in Bayern in einer Sitzung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 9.8.2018 umgesetzt. Der Landesausschuss hat insbesondere beschlossen:

·         Neue Möglichkeiten zur Zulassung von überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten (zusätzlich zu bereits bestehenden Zulassungsmöglichkeiten)

·         Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen, d.h. neue Zulassungsmöglichkeiten, dies aber wieder nur bis zum Erreichen der Überversorgung für Hausärzte, Augenärzte, Hautärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten, Urologen, Laborärzte, Pathologen

!!! Bewerbungsfrist ist Freitag, der 26.10.2018 !!!

Zudem wurden weitere Zulassungsmöglichkeiten in bisher nicht überversorgten bzw. in bereits früher entsperrten Planungsbereichen festgestellt:

·         Feststellung über mögliche Zulassungen in bisher nicht überversorgten Planungsbereichen für Hausärzte, Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater

·         Feststellung über mögliche Zulassungen in bereits entsperrten Planungsbereichen für Hausärzte, Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und Transfusionsmediziner

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Beschlüssen, die im Bayerischen Staatsanzeiger vom 24.8.2018 veröffentlicht wurden. Vor allem die Hinweise für eine etwaige Bewerbung, jeweils am Ende der Beschlüsse, sind dringend zu beachten.

Für Fragen rund um das Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Herrn RA Dr. Martin Greiff.

 





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